Pflegelotse

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Bei uns finden Sie das richtige Pflegeangebot!

Sie suchen eine geeignete Betreuung?

Sie möchten sich über Qualität, Lage und Kosten der Pflegeeinrichtung informieren?

Der Pflegelotse ist ein unabhängiges und kostenloses Informationsportal des vdek, das Ihnen und Ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung im gesamten Bundesgebiet hilft. Sie finden hier zum Beispiel Informationen über Größe, Kosten, besondere Versorgungsformen sowie Lage und Anschriften der Einrichtungen. Auch über die Qualität der einzelnen Einrichtungen informiert der Pflegelotse auf Grundlage objektiver Prüfergebnisse. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen.

Was möchten Sie suchen?

Was möchten Sie suchen?

Unter der Kachel "Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote & Hilfe im Haushalt" finden Sie:

  1. Ambulante Pflegedienste (Kranken- und Körperpflege, Betreuung & Hilfe im Haushalt/Entlastungsleistungen)
  2. Pflegeheime
  3. Anbieter von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege
  4. Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Betreuung & Hilfe im Haushalt/Entlastungsleistungen)
  5. Häusliche Betreuungsdienste (Betreuung & Hilfe im Haushalt/Entlastungsleistungen)

Unter der Kachel "Pflegeberatung & Beratungsbesuche bei Bezug von Pflegegeld" finden Sie:

  1. Pflegekassen (allgemeine, kostenlose Pflegeberatung)
  2. Pflegestützpunkte (allgemeine, kostenlose Pflegeberatung)
  3. Ambulante Pflegedienste und Beratungsstellen (verpflichtende, kostenlose Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen)

Unter der Kachel "Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und Hausnotruf" finden Sie:

  1. Anbieter von zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel - diese Hilfsmittel dienen dem Schutz der pflegenden Person. Dazu gehören z. B. Gesichtsmasken, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel.
  2. Anbieter von Hausnotrufsystemen - diese sorgen dafür, dass eine Person nach einem schweren Sturz oder in einem anderen Notfall immer noch die Möglichkeit hat, schnell und einfach Hilfe zu rufen. Ein Knopfdruck reicht aus, um eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale oder zu Angehörigen herzustellen.

Unter der Kachel "Außerklinische Intensivpflege" finden Sie folgende Angebote:

  1. Ambulante außerklinische Intensivpflege (zu Hause)
  2. Stationäre außerklinische Intensivpflege (im Pflegeheim)
  3. Außerklinische Intensivpflege in Wohngemeinschaften
  4. Außerklinische Intensivpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Außerklinische Intensivpflege richtet sich an Schwerstpflegebedürftige, wie z. B. beatmete oder trachealkanülierte Menschen.

Wählen Sie die gewünschte Beratungsform aus :

Kachel: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Pflegeberatung bieten Pflegekassen und Beratungsstellen wie z. B. Pflegestützpunkte an. Diese Beratungen sind unabhängig, freiwillig und kostenlos (§ 7a SGB XI).
 

Kachel: Beratungsbesuche bei Bezug von Pflegegeld nach $ 37Abs. 3 SGB XI

Beratungsbesuche müssen Pflegebedürftige nachweisen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (in Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, in Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate). Ambulante Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen bieten diese verpflichtenden Beratungsbesuche an. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Wird der Beratungsbesuch nicht in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld gekürzt, im Wiederholungsfall die Zahlung eingestellt (§ 37 Abs. 6 SGB XI).

 

 

 

Beratung durch Ihre Pflegekasse

Als erste Ansprechpartner stehen Ihnen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse gerne zur Verfügung. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.

Zur Pflegekasse

Beratung durch einen Pflegestützpunkt

Auch Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung an. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen.

Zur Suche eines
Pflegestützpunktes

Wählen Sie die gewünschte Option aus :

Kachel: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" für ihre private Pflegeperson (nicht für Pflegedienste oder Einrichtungen der Tagespflege). Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören:

  1. Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch oder wiederverwendbar),
  2. Fingerlinge, Einmalhandschuhe,
  3. Medizinische Gesichtsmasken, partikelfiltrierende Halbmasken,
  4. Schutzschürzen (Einmalgebrauch oder wiederverwendbar),
  5. Schutzservietten (Einmalgebrauch),
  6. Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Desinfektionstücher.

Diese sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet. Andere, als die hier aufgeführten Produkte, z. B. Pflegecremes und Pflegelotionen, werden nicht von der Pflegekasse erstattet. Die Aufwendungen dürfen monatlich nicht den Betrag von 40 Euro übersteigen.

Kachel: Hausnotruf

Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Hausnotrufsystemen. Diese müssen bei der Pflegekasse beantragt und durch diese genehmigt werden (Kostenübernahmeerklärung).

Die Versorgung darf nur mit Hausnotrufsystemen erfolgen, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Zudem müssen die Leistungserbringer, die die Geräte anbieten, über einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen verfügen. Die jeweilige Pflegekasse informiert die Versicherten über die in der Region zugelassenen Leistungserbringer mittels einer Liste.

Der Antrag auf Kostenübernahme wird durch den Leistungserbringer bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht. Sobald dem Leistungserbringer bzw. den Versicherten die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, erfolgt die Übergabe des Geräts in den Geschäftsräumen der Leistungserbringer oder der kostenfreie Versand an die Wohnanschrift der Versicherten.

Wählen Sie die gewünschte Versorgungsform aus :

Versorgungsformen der außerklinischen Intensivpflege

Angebote außerklinischer Intensivpflege erfolgen ambulant, stationär, in Wohngemeinschaften oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe und richten sich an Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, wie z. B. Wachkoma-Patienten, Trachealkanülierte, Epileptiker oder Menschen, die nach schweren Unfällen querschnittsgelähmt sind.

Hier finden Sie Adressen zu folgenden Versorgungsformen:

  1. Ambulante Intensivpflege (zu Hause)
  2. Stationäre Intensivpflege (in einem Pflegeheim)
  3. Außerklinische Intensivpflege in Wohngemeinschaften
  4. Außerklinische Intensivpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe